Privater Drogenkonsum kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 January 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil vom 20.10.2016 - 6 AZR 471/15 - mit der Frage beschäftigt, ob privater Drogenkonsum eines Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen kann.
Lkw-Fahrer hatte Crystal Meth genommen
In dem Fall ging es um einen Lkw-Fahrer, der im privaten Kreis an einem Samstag Crystal Meth eingenommen hatte. Er fuhr dann am Montag ordnungsgemäß, ohne dass eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit festgestellt worden wäre. Am Dienstag kam es dann jedoch zu einer Polizeikontrolle und der Drogenkonsum wurde ermittelt, woraufhin der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprach.
Kündigung wirksam