Unterbringung im Senioren-/Pflegeheim (Teil 4)
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 23 November 2016Wann sind Heimkosten, die für einen Angehörigen gezahlt werden, absetzbar?
Autor: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert
Essen, 23. November 2016**** Für die Pflege und Betreuung in einem Heim fallen mitunter hohe Kosten an. Diese Kosten können, wenn sie für einen Angehörigen übernommen werden, in bestimmten Fällen steuerlich als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art geltend gemacht werden. Entscheidend ist in diesem Fall, wer gepflegt wird.
1. Heimkosten für den Ehepartner oder das Kind
Genauso wie man Heimkosten für sich selbst geltend machen kann, darf man das auch, wenn die Kosten für den Ehepartner entstanden sind. Geht es um medizinisch erforderliche Heimkosten für das Kind, für das man Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder hat, darf man diese Kosten grundsätzlich ebenso abziehen. Für ein minderjähriges Kind gilt das uneingeschränkt.