Kündigung wegen einer Straftat im privaten Bereich zulässig?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 2 February 2017Ein Interview mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Du hattest schon an verschiedener Stelle in Videos und Beiträgen dazu Auskunft gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Straftat des Arbeitnehmers in Betracht kommt. Nun hat ein Zuschauer auf YouTube nochmal explizit nachgefragt, wie es im Fall einer Straftat im privaten Bereich aussieht. Ist eine Kündigung auf dieser Grundlage zulässig?
Fachanwalt Bredereck: Kurz gesagt kann eine Kündigung auch wegen einer Straftat des Arbeitnehmers im privaten Bereich zulässig sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Interessen des Arbeitgebers durch die private bzw. außerdienstliche Straftat ernsthaft berührt sind. Das wiederum ist in der Regel nur dann der Fall, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis gegeben ist.
Maximilian Renger: Wann kann man denn von einem solchen Bezug sprechen?