ARAG Recht schnell
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 14 December 2016Aktuelle Urteile auf einen Blick
+++ Wann darf das Jobcenter zu viel gezahltes Arbeitslosengeld zurückfordern? +++
Ein Jobcenter darf laut ARAG ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen und die Belange des Betroffenen mit den öffentlichen Interessen in einer Ermessensentscheidung abgewogen worden sind (SG Dortmund, Az.: S 35 AS 1879/14).
+++ Strafe für Hoverboard-Fahrer +++
Der Fahrer eines sogenannten Hoverboards muss einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro nicht zahlen. Laut ARAG verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf den 40-Jährigen in einem der ersten Verfahren um die Nutzung der Geräte im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro (Az.:412 Cs 206/16).