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Smarte Lebensretter ab sofort in Aachen im Einsatz

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Smarte Lebensretter ab sofort in Aachen im Einsatz
Die corhelp3r App alarmiert automatisch registrierte Ersthelfer und navigiert sie zum Einsatzort.

Etwa 200 Mal (211 Fälle in 2016) im Jahr müssen allein in Aachen akut in Lebensgefahr schwebende Notfallpatienten wiederbelebt werden. Über die letzten 10 Jahre gerechnet, haben in Deutschland durchschnittlich nur in 27 Prozent der Fälle Laien vor Ort eingegriffen, um wiederbelebende Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes einzuleiten. Dabei zählt bei einem Herzkreislaufstillstand jede Minute für das Überleben der Patienten. Die von der Aachener Firma P3 ( www.p3-group.com) und dem Medizingeräte-Hersteller GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH (Corpuls) ( corpuls.world) entwickelte App corhelp3r soll das ändern. Über die App kann die Leitstelle der Städteregion Aachen ab sofort qualifizierte Ersthelfer in der Umgebung des Notfalls alarmieren.

LED Hallenstrahler und DALI

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LED Hallenstrahler und DALI
LED Hallenstrahler und DALI

Intelligente Lichtsteuerungen nehmen in der Industriebeleuchtung einen zunehmend größeren Stellenwert ein.
Mit einer solchen Lichtsteuerung lassen sich Hallenstrahler exakt an die Anforderungen der benötigten Beleuchtung anpassen. Ob Präsenzsteuerung, Szenensteuerung oder Tageslichtsteuerung - die Beleuchtungsanlage lässt sich gezielt auf die jeweiligen Bedürfnisse einstellen.

Die Flexibilität, welche eine Lichtsteuerung mit sich bringt, ist aber nicht der einzige Grund, eine solche Anlage zu betreiben. Wird auf LED Hallenstrahler umgestellt um Energie einzusparen, bietet eine Lichtsteuerung eine Fülle weiterer Einsparpotenziale. Durch die gezielte Steuerung des Lichtes werden Energiekosten weiter drastisch gesenkt.
Licht wird nur dann und in exakt der Lichtstärke zur Verfügung gestellt, wie es für die jeweilige Arbeit erforderlich ist. Ein weiterer Energieeinsatz wird drastisch verringert.

Kündigung eines alkoholkranken Arbeitnehmers - Abmahnung erforderlich?

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Kündigung eines alkoholkranken Arbeitnehmers - Abmahnung erforderlich?
Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Zuletzt ging es in mehreren Beiträgen um die Kündigung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit gesteigertem Alkoholkonsum. Nun gab es nochmal die Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, ob in solchen Fällen vor Ausspruch einer alkoholbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist. Wie siehst du das?

Fachanwalt Bredereck: Zunächst noch einmal zur Erinnerung: man muss hier unterscheiden zwischen Fällen, in denen der Arbeitnehmer z.B. gegen das betriebliche Alkoholverbot verstoßen hat und einmal betrunken zur Arbeit erschienen ist, und solchen, in denen der Arbeitnehmer alkoholkrank ist. In ersteren Fällen kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht, deren Wirksamkeit in der Regel eine vorherige Abmahnung voraussetzt. Bei einer Alkoholkrankheit des Arbeitnehmers kann es anders aussehen. Dort muss der Arbeitgeber zu einer krankheitsbedingten Kündigung greifen, die andere Voraussetzungen hat.

brand eins zeichnet b.telligent als eine der besten Unternehmensberatungen Deutschlands aus

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brand eins zeichnet b.telligent als eine der besten Unternehmensberatungen Deutschlands aus
b.telligent unter den Top 10 der Beratungen in Deutschland

b.telligent, eines der führenden Beratungsunternehmen für Business Intelligence, CRM, Big Data und DWH im DACH-Gebiet, gehört nach einer Branchenumfrage von brand eins Wissen und Statista zu den Top 10 der besten Unternehmensberatungen in Deutschland in der Kategorie "Data Analytics & Big Data".

Die nächste Disruption rollt an: Bezahlen mit Bitcoin

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 Bezahlen mit Bitcoin
Geldüberweisungen ohne Bank: Heute schon möglich durch Blockchain-Technologie

Der Siegeszug der digitalen Bitcoin-Währung ist ungebrochen. Zusammen mit der sogenannten Blockchain-Technologie, die gesicherte Eins-zu-eins-Übertragungen ermöglicht, sind schon heute Geldtransfers gänzlich ohne Bank möglich. Die Blockchain-Technologie insgesamt habe das Potential, ganze Branchen zu disruptieren, sagt der Kölner Verschlüsseldungsexperte Michael Mertens.

2017 stieg erstmals der Wert der digitalen Währung über den von Gold; in vielen Ländern ist es bereits anerkanntes Zahlungsmittel. Längst arbeiten weltweit bereits viele Großbanken an der Einführung von digitalem Geld. In Österreich kann man Bitcoins an jeder Poststelle überweisen und in der Schweiz mit der Digitalwährung seine Steuern entrichten. Die Zahlungen mit Bitcoin sind damit längst aus einer Nischenanwendung von Technologie-Fachleuten entwachsen und werden schon heute in einem Wert von vielen Milliarden Euro durchgeführt.

Blockchain macht Hackerangriffen ein Ende

Weitere Internationalisierung des deutschen Veranstaltungsmarktes

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Weitere Internationalisierung des deutschen Veranstaltungsmarktes
Internationale Teilnehmer bei Veranstaltungen in Deutschland seit 2006

Frankfurt am Main, 28. April 2017. Aktuelle Kennzahlen zur Entwicklung des Veranstaltungsmarktes in Deutschland präsentierten die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT), der EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. und das GCB German Convention Bureau e.V. heute im Rahmen einer Online-Pressekonferenz zum neuen "Meeting- & EventBarometer 2016/2017".

Stabilität bei Angebot und Nachfrage
Demnach entwickeln sich Angebot und Nachfrage auf dem deutschen Veranstaltungsmarkt weiterhin auf hohem Niveau: im Jahr 2016 haben 3,02 Millionen Veranstaltungen mit 394 Millionen Teilnehmern stattgefunden. Das bedeutet gegenüber 2015 eine minimale Zunahme der Teilnehmer um 0,4 Prozent bei einem leichten Rückgang der Veranstaltungen um minus 1,5 Prozent. Auf der Angebotsseite stehen 7.313 Veranstaltungszentren, Tagungshotels und Eventlocations mit jeweils mindestens 100 Sitzplätzen im größten Saal - dies entspricht einem Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber 2016.

Eigenbedarfskündigung: Bundesgerichtshof zum vorgetäuschten Eigenbedarf

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 Bundesgerichtshof zum vorgetäuschten Eigenbedarf
Mietrecht

Die Eigenbedarfskündigung ist in der Praxis ein beliebtes Mittel von Vermietern, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Besonders dann, wenn der jeweilige Mieter über längere Zeit zu günstigen Konditionen dort gewohnt hat, sind Vermieter an einer Kündigung interessiert, um anschließend zu einer höheren Miete neu vermieten zu können. Deshalb dürften nicht wenige Eigenbedarfskündigungen in der Praxis vorgetäuscht sein. Davor werden Mieter durch Gesetz sowie auch die Rechtsprechung vielfach nicht hinreichend geschützt. Nun hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil aber die Position des Mieters maßgeblich gestärkt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017 - Az. VIII ZR 44/16).

Eigenbedarfskündigung für den Hausmeister

Andreas Dinges wird neuer Vorsitzender des Aufsichtsrates bei der enowa AG

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Andreas Dinges wird neuer Vorsitzender des Aufsichtsrates bei der enowa AG
Andreas Dinges

Der Aufsichtsrat der enowa AG hat am 19. Januar 2017 mit Wirkung zum 01. Juni 2017 Andreas Dinges zum neuen Vorsitzenden gewählt. Andreas Dinges übernimmt den Vorsitz von Walther F. Limmer, der als Aufsichtsrat dem Unternehmen erhalten bleibt.

Andreas Dinges erklärte zu seiner Wahl: "Ich freue mich sehr über das mir entgegengebrachte Vertrauen der Aufsichtsratsmitglieder und auf die kommende Zusammenarbeit. Den rasanten Aufstieg der enowa AG in den vergangenen beiden Jahrzehnten zu einer international agierenden, stark wachsenden Unternehmensberatung mit einer überzeugenden Unternehmensphilosophie und starkem Leistungsportfolio habe ich intensiv verfolgt und freue mich, den eingeschlagenen Kurs begleiten und mitgestalten zu dürfen."

Kündigung erhalten: wie sollten Arbeitnehmer reagieren?

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 wie sollten Arbeitnehmer reagieren?
Arbeitsrecht

Enttäuschung überwinden: Gut verständlich, dass Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung enttäuscht und auch wütend sind. Das gilt besonders dann, wenn sie über längere Zeit für den Arbeitgeber tätig waren und sich dabei nach ihrem Dafürhalten immer ins Zeug gelegt haben. Trotzdem ist Emotionalität in dieser Situation hinderlich.

Arbeitgeber sehen Kündigung allein wirtschaftlich: Man muss sich klarmachen, dass Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in aller Regel rein wirtschaftlich betrachten. Deshalb sind sie auch darauf aus, dabei so günstig wie möglich wegzukommen. Als Arbeitnehmer sollte man sich deshalb nicht davor scheuen, aus dieser Situation das bestmögliche Kapital zu schlagen. Dazu zählen neben einer Abfindung auch weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wie etwa Überstundenabgeltung oder ein Arbeitszeugnis, das einem auch tatsächlich beim weiteren beruflichen Fortkommen hilft.

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