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Lookout stellt Matrix für mobile Risiken vor

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Lookout stellt Matrix für mobile Risiken vor

San Francisco, 17. Mai 2017 -- Lookout, führender Spezialist für mobile Sicherheit, hat heute eine Mobile Risk Matrix vorgestellt, die auf Daten zu mobilen Risiken in Apps, Endgeräten, Netzwerken sowie vektorbasierten Web-Inhalten basiert. Damit will Lookout Unternehmen helfen, diese Risiken zu identifizieren und ihre Mitarbeiter entsprechend abzusichern. Die neuen Erkenntnisse über die Häufigkeit mobiler Unternehmensrisiken stammen aus der Lookout Security Cloud, einem umfassenden Datenbestand, den der Sicherheitsspezialist aus dem mobilen Code seiner Kunden gezogen hat. Außerdem hat Lookout eine Reihe von neuen Features und Business-Lösungen angekündigt, mit denen Unternehmen ihre mobile Sicherheit verbessern können.

ARAG Recht schnell...

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ARAG Recht schnell...

+++ Ausgleichzahlung bei Flugannullierung +++
Kann ein Luftfahrtunternehmen nicht beweisen, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, steht dem Fluggast die Zahlung einer Ausgleichsleistung zu. Dies gilt laut ARAG nicht nur bei einem unmittelbar zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen, sondern auch bei einem über einen Online-Reisevermittler geschlossenen Beförderungsvertrag (EuGH, Az.:C-302/16).

+++ Essig und Salz sind keine Pflanzenschutzmittel +++
Weder Essig noch Salz sind Pflanzenschutzmittel. Nach einem Beschluss des Bußgeldsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg ist laut ARAG deren Einsatz zur Unkrautvernichtung damit nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten (OLG Oldenburg, Az.: 2 Ss OWi 70/17).

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dbfp auch in 2017 unter den Wachstumschampions

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dbfp auch in 2017 unter den Wachstumschampions

Die dbfp - Deutsche Beratungsgesellschaft für Finanzplanung gehört auch 2017 zu den Wachstums-Champions.

Wie bereits im Vorjahr hatte das Statistikunternehmen Statista für FOCUS eine Top-Liste mit 500 Firmen zusammengestellt, die zwischen 2012 und 2015 ein besonders hohes prozentuales Umsatzwachstum pro Jahr erzielten.

Voraussetzungen war, dass die Unternehmen
-eigenständig agieren;
-keine Tochterunternehmen sind;
-ihren Sitz in Deutschland haben;
-im Jahr 2012 einen Mindestumsatz von EUR 100.000,00 sowie im Jahr 2015 einen Mindestumsatz von EUR 1,8 Mio. Euro vorweisen können.

Maßgeblich für das Ranking der Top-500-Wachstumschampions 2017 ist die durchschnittliche prozentuale Wachstumsrate pro Jahr auf Basis der vom Unternehmen bestätigten Umsatzzahlen der Jahre 2012 und 2015.

Mit einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von 36% p.a. in den Jahren 2012 - 2015 belegt die dbfp GmbH In der Sparte "Finanzdienstleistungen" einen beachtlichen siebten Platz.

Tipps für Bauherren: Sonnenschutz muss gut durchdacht werden

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Der Sommer steht vor der Tür und damit haben wir viele sonnige Tage vor uns. So schön diese Zeit auch sein mag, hat sie doch in vielen Fällen einen Nachteil: Das Haus heizt sich tagsüber auf und kann den Aufenthalt im eigenen Heim somit sehr unangenehm machen. Die Hauptursachen hierfür sind vor allem eine falsche Dämmung oder ungenügend isolierte Fenster.

Bauherren wird daher geraten bei der Hausplanung auch an den Sonnenschutz zu denken. Erste Möglichkeiten sind Jalousien oder Vorhänge. Aber auch außenliegende Vorrichtungen wie Rollläden oder Markisen sind klassische Lösungen. Jedoch haben sie alle denselben Nachteil: Sie schränken die Sicht nach draußen deutlich ein und nehmen viel Licht weg. Eine bessere Lösung ist eine Sonnenschutzverglasung der Fenster. Durch eine unsichtbare Metallbeschichtung wird hierbei die Wärme aus den Sonnenstrahlen gefiltert, sodass Ihr Raum weiterheiterhin schön hell bleibt, ohne sich dabei aufzuheizen.

Lieferzeitangaben: Auf diese Formulierungen sollte besser verzichtet werden!

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Die Angabe von Lieferzeiten stellt Onlinehändler immer wieder vor große Herausforderungen. Was ist hier zulässig? Welche Formulierungen sollten vermieden werden? Trusted Shops liefert einen aktuellen Überblick zur Rechtsprechung und zeigt die größten Fallstricke bei der Angabe von Lieferzeiten auf.

Angabe eines konkreten Liefertermins?
Seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Juni 2014 ist vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich der "Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss" anzugeben. Auch wenn der Wortlaut etwas Anderes vermuten lässt: Die Angabe eines konkreten Lieferdatums ist nicht erforderlich. Wie bisher genügt auch die Angabe eines Zeitraumes z.B. in Tagen. Neu ist allerdings, dass in jedem Fall Lieferzeitangaben gemacht werden müssen. Nach altem Recht waren konkrete Lieferzeiten dann entbehrlich, wenn die Ware sofort lieferbar war (BGH, Urteil v. 07.04.2005, I ZR 314/02).

Grundsatz: Lieferzeiten müssen stimmen
Der Händler ist angehalten, dass Lieferzeiten stets aktuell sind, andernfalls kann eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen. So untersagte es das LG Lüneburg einem Händler, mit "Lieferfrist 2-4 Werktage" werben, obwohl dieser bereits wusste, dass er die Lieferzeit nicht einhalten kann (LG Lüneburg, Urteil v. 21.01.2016, 7 O 88/15).

Kii Audio auf der hifideluxe 2017: High-End-Lautsprecher Kii THREE und Fernbedienung Kii CONTROL live erleben

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 High-End-Lautsprecher Kii THREE und Fernbedienung Kii CONTROL live erleben
Kii Audio stellt auf der hifideluxe 2017 in München die High-End-Lautsprecher THREE vor.

Im Rahmen der hifideluxe 2017 stellt Kii Audio vom 18. bis 20. Mai im Munich Marriott Hotel in München die High-End-Lautsprecher THREE und die passende Fernbedienung CONTROL vor. Das außergewöhnliche Konzept der Kii THREE erlaubt ein Klangerlebnis wie bei einem großen, in die Wand eingebauten System - bei äußerst kompakten Abmessungen. So profitieren auch kleinere Räume von der präzisen Basswiedergabe, die durch die Active Wave Focusing Technologie ermöglicht wird. Zur komfortablen Steuerung und Erweiterung der Eingangsoptionen bietet der Hersteller die Kii CONTROL, die Coax-, TOSLINK- und USB-Anschluss über ein CAT-6-Kabel in das THREE-System einbindet. Besucher der hifideluxe 2017 können sich an allen Messetagen jeweils von 12 bis 20 Uhr selbst von den beeindruckenden Klangeigenschaften der Kii Audio Produkte überzeugen.

13. Friesenkrone Matjesmeisterschaft

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13. Friesenkrone Matjesmeisterschaft
Matjes rockt – vielleicht als Burger? Die 13. Friesenkrone Matjesmeisterschaft wird’s zeigen.

Nachwuchsförderung, die rockt: Jungköche aus Berlin, Cuxhaven, Hanau, dem nordhessischen Frankenberg und dem niedersächsischen Bad Zwischenahn treten am 1. Juni in Hamburg im Live-Wettbewerb an. Die 13. Friesenkrone Matjesmeisterschaft entscheidet, wer"s draufhat. Drei Matjes-Snacks für harte Rocker und heiße Rockerbräute werden gesucht.
Das diesjährige Motto "Matjes rockt" will eine hochkarätige Fachjury professionell, aber nicht minder fetzig und frech umgesetzt sehen. Die rockigen Rezepte werden auf ihre Festival- und Streetfood-Tauglichkeit geprüft. Und Trendscout Karin Tischer sucht nach den zukunftsträchtigsten Ideen. Zu gewinnen gibt es neben Ruhm und Ehre auch den begehrten Matjesmeister-Pokal sowie attraktive Geld- und Sachpreise. Ein Publikumspreis wird ebenfalls vergeben.
Weitere Details zur Matjesmeisterschaft sowie viele leckere Rezepte finden sich unter www.friesenkrone.de und auf der Facebook-Seite von Friesenkrone.

Prädikat wert-voll: so punkten Bewerber und Manager

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 so punkten Bewerber und Manager
Annette Vasquez, Geschäftsführerin serviceline PERSONALMANAGEMENT

Demotivierte Mitarbeiter sind teuer. Sie kosten die deutsche Wirtschaft jährlich mehrere Milliarden Euro. Denn Unzufriedenheit mit dem Job macht krank. Die Folge: Mitarbeiter fallen aus, Fehltage sind mit Zeitkräften zu überbrücken oder die Arbeit bleibt liegen. Der Grund hierfür sind enttäuschte Erwartungen auf Seiten der Bewerber und Manager: Bewerber haben aufgrund der Stellenbeschreibung falsche Vorstellungen von dem, was sie erwartet. Manager gehen bei der Auswahl ihrer Kandidaten nur nach den Noten und prüfen nicht, ob die Kandidaten die für die Position erforderlichen menschlichen Qualifikationen mitbringen.

"Ich manage ein kleines Familienunternehmen" - so punkten Bewerber

Bewerber, die kein Einser-Zeugnis haben, aber viel praktische und menschliche Erfahrung, sind gut beraten, diese in ihrem Lebenslauf hervorzuheben. Damit heben sie sich von ihren Mitbewerbern mit Top-Noten ab. Denn gerade in den heutigen Veränderungsprozessen zählen Soft Skills mehr als gute Noten. Am besten machen Bewerber ihre Soft Skills an konkreten Beispielen fest:

Roland Franz verstärkt Rechtsberatungs-Team

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Roland Franz verstärkt Rechtsberatungs-Team
Wladimir Tschisch, Rechtsanwalt bei Roland Franz & Partner

Essen, 17. Mai 2017**** Die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner baut ihr Serviceangebot im Bereich der Rechtsberatung weiter aus. Die in Düsseldorf, Essen und Velbert vertretene interdisziplinäre Beratungskanzlei forciert die Internationalisierung ihrer Rechtsberatungsleistung. Seit dem 1. Mai 2017 verstärkt Rechtsanwalt Wladimir Tschisch das Rechtsberatungs-Team von Roland Franz & Partner.

Rechtsanwalt Wladimir Tschisch hat während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Münster ein Auslandssemester an der Akademischen Rechtsuniversität in Moskau absolviert. Noch vor seinem zweiten juristischen Staatsexamen legte Wladimir Tschisch erfolgreich eine Prüfung zum beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer für die Sprache Russisch ab.

Langfristig erfolgreich im Musikbusiness

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Langfristig erfolgreich im Musikbusiness
Kein Erfolg? VDMplus hilft!

Die beispielhafte Liste von sogenannten "One-Hit-Wondern" ist lang, doch auch in anderen Bereichen der Musikbranche gebe es immer wieder zahlreiche "Eintagsfliegen", sagt Klaus Quirini, Vorstand des Verbands Deutscher Musikschaffender ( www.VDMplus.de): "Es kann Sänger und Musiker ebenso treffen wie Texter und Komponisten, Produzenten, Label und Musikverlage, dass der Erfolg auf sich warten lässt.

Dies sei besonders dann ärgerlich, wenn Musikschaffende längere Zeit auf diesen Erfolg hingearbeitet haben. "Noch schlimmer ist es natürlich, wenn der Erfolg nicht schnell genug eintrittt", meint Quirini. Mit dem VDMplus hingegen hätten Musikschaffende aller Art einen starken Partner an ihrer Seite, von dessen Branchenwissen und jahrzehntelanger Erfahrung sie profitieren können, betont Udo Starkens, Generalmanager des Verbands Deutscher Musikschaffender: "Wir helfen unseren Mitgliedern dabei, mit Musik Geld zu verdienen - und das dauerhaft", versichert Starkens.

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