Geteilte Dienste: Bedeutung und Zulässigkeit
Verfasser: pr-gateway on Friday, 31 March 2017Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Du hast zuletzt eine Reihe von Beiträgen zum Thema Arbeitszeit gemacht. Jetzt soll es noch um das spezielle Thema der geteilten Dienste gehen. Was ist denn darunter zu verstehen?
Fachanwalt Bredereck: Geteilter Dienst ist ein Phänomen, das sich z. B. häufig in Pflegeeinrichtungen findet. Dabei sind die Arbeitszeiten dann so ausgestaltet, dass der Arbeitnehmer seine Leistung nicht an einem Stück erbringt, sondern etwa einmal morgens und dann erst wieder am Abend. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber zu diesen Zeiten einen erhöhten Bedarf zum Einsatz des Arbeitnehmers hat.
Maximilian Renger: Klingt erst einmal nachvollziehbar, wenn der Arbeitnehmer eben zu diesen Zeiten gebraucht wird und sonst nicht oder?
Fachanwalt Bredereck: Das Interesse des Arbeitgebers ist auf jeden Fall nachvollziehbar. Auch mag es sein, dass sich einige Arbeitnehmer an diesen Arbeitszeiten gar nicht stören und ihnen das System eigentlich gut passt. Trotzdem ist es arbeitsrechtlich problematisch.