BGH-Urteil stärkt Rechte der Stromkunden
Verfasser: pr-gateway on Monday, 10 July 2017Welle von Beitragsrückforderungen erwartet
Mit seinem Urteil vom 5. Juli hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz gesetzt: Bei Strompreiserhöhungen aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen haben Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ihres Vertrags. Kunden können nun, je nach Fall, bis zu mehreren hundert Euro von ihrem Stromversorger zurückverlangen.
Das BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 163/16) kann für Stromkunden bares Geld wert sein. Der höchstrichterlichen Entscheidung vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die stromio GmbH aus Kaarst. Den Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts bei Strompreiserhöhungen aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen haben auch andere Stromversorger in ihren Tarifen verankert. Bei Eintritt dieses Falles sind viele Millionen Haushalte bislang nicht aus ihren Verträgen herausgekommen.