Wenn Dein Gold nicht physisch in Deinem Besitz ist, ist es nicht Dein Gold
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 11 July 2017
Gold ist eine physische Substanz. Wenn Gold physisch gehandelt wird, kommt es in der Regel auch zur Auslieferung der Barren oder Münzen oder es bieten sich Lagerdienstleistungen an wie beispielsweise die physische Verwahrung in Zollfreilagern. Aber nicht jede Art des Handels beinhaltet eine Auslieferung.
Physischer Handel setzt immer die Auslieferung des Goldes voraus. Ansonsten ist es kein physischer Handel. Gold funktioniert als Vermögensschutz nur dann, wenn Besitz und Eigentum gleichermaßen auf den Käufer des Goldes übergehen und er dann auch tatsächlich über das physische Metall verfügen kann.
Eine Auslieferung ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Banken bieten zum Beispiel Goldzertifikate an, die das Eigentum an bestimmten Barren verbriefen. Diese Barren werden oft sogar genau an Hand von Seriennummern identifiziert. Doch wenn man im Kleingedruckten nachliest, erfährt man, dass eine Auslieferung nicht vorgesehen ist. Der Grund ist, dass Gold knapp ist und diese Barren mehrfach vergeben werden. Das bedeutet, dass es gleichzeitig mehrere Eigentümer für den gleichen Goldbarren gibt.