Erwerbsobliegenheit im Unterhaltsrecht
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 20 July 2017Fachanwältin im Familienrecht Düsseldorf zur aktuellen Entscheidung des BGH im Unterhaltsrecht
Erwerbsobliegenheit Unterhalt Familienrecht
BGH, Beschluss vom 09.11.2016 - XII ZB 227/15
Zum Erwerbsobliegenheit Kindesunterhalt: Alleine der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung entbindet den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Erwerbsobliegenheit. Er bleibt auch in diesem Fall bezüglich seiner Erwerbsobliegenheit darlegungs- und beweispflichtig.
Ein zum Unterhalt Verpflichteter hat grundsätzlich die Obliegenheit, seine eigene Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen. Kommt er dem nicht nach, so droht ihm eine Anrechnung von fiktiven Einkünften, die bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. In einem Prozess muss der Unterhaltsverpflichtete darlegen und beweisen, dass er seiner Erwerbsobliegenheit in ausreichendem Maße nachgekommen ist: Erwerbsobliegenheit Kindesunterhalt.
Umfang der Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt