Strafbefreiende Selbstanzeige in Zeiten des automatischen Informationsaustausches
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 14 February 2018Strafbefreiende Selbstanzeige in Zeiten des automatischen Informationsaustausches
Bei Steuerhinterziehung können Betroffene nach wie vor die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nutzen, um einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung zu entgehen.
Zum 30. September 2017 gab es erstmals den automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankdaten, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen zu können. In diesem Jahr werden sich weitere Staaten an dem Informationsaustausch von Finanzdaten beteiligen, unter ihnen beispielsweise auch die Schweiz. Durch den AIA haben Behörden ein weiteres scharfes Schwert an die Hand bekommen, um unversteuerte Einkünfte aus Auslandskonten aufzuspüren. Mit anderen Worten: Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, nimmt noch einmal entscheidend zu.