Schimmelpilz in der Wohnung vermeiden - Tipps für Mieter
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 September 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Mit Beginn der kühleren und nasseren Witterungsperiode tritt auch die Problematik von Schimmelpilz in der Wohnung wieder verstärkt in Erscheinung. Nicht selten wird dieser begünstigt durch Wasserschäden, die zuvor bereits z. B. infolge heftiger Regenfälle aufgetreten sind und nicht rechtzeitig fachgerecht behoben wurden. Was können Mieter tun, damit sie möglichst nicht von Schimmel betroffen sind?
Ordentliches Lüftungsverhalten
Zunächst sollten Mieter ordentlich lüften. Dazu gehört es, sämtliche Fenster in der Wohnung für mindestens fünf Minuten komplett zu öffnen. Bloßes Kippen reicht dafür nicht aus. Um ganz sicher zu gehen, macht man das ganze möglichst fünfmal am Tag. Dass das für so manchen eher lebensfremd klingt, ist verständlich. Angemessen dürfte zweimaliges Lüften pro Tag sein. Dennoch geht man nur bei vier- bis fünfmaligem Lüften wirklich sicher, die Anforderungen sämtlicher Gerichte in diesem Zusammenhang auf jeden Fall zu erfüllen.
Ordnungsgemäßes Beheizen der Wohnung