Erbschaftsteuer Teil 4
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 27 September 2017Familienheim begünstigt vererben: Was geht und was nicht?- Schulden im Zusammenhang mit dem Familienheim
Essen, 27. September 2017*****Gehen im Zusammenhang mit der Übertragung des Familienheims Schulden auf den Erben über, sind diese nicht abzugsfähig. Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Schulden, die noch auf dem Familienheim lasten, eventuell vor dem Erbfall noch aus anderen Vermögensteilen umgeleitet werden können.
"Besonders bei mehreren Immobilien im Vermögen empfiehlt es sich, Darlehen auf die vermieteten Objekte aufzunehmen und das Familienheim schuldenfrei zu stellen. Bei einem Zweifamilienhaus kann dies dadurch erfolgen, dass durch eine Teilungserklärung zwei Eigentumswohnungen geschaffen werden, von denen eine schuldenfrei selbst genutzt wird, während die andere mit einem Darlehen belastet ist", rät Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.