Verdachtskündigung unwirksam: Babynahrung und Waschpulver im Geldkoffer
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 February 2018Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Begeht ein Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers, ist das in aller Regel Grund für eine (fristlose) Kündigung. Im Streitfall, also wenn sich der Mitarbeiter mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzt, muss der Arbeitgeber dann aber auch die besagte Straftat nachweisen können. Das ist oft nicht einfach. Deshalb kann eine Kündigung unter Umständen auch auf den bloßen Verdacht einer Pflichtverletzung gestützt werden. Eine solche Verdachtskündigung ist jedoch nicht ohne Weiteres wirksam, wie ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16) zeigt.