Wutausbrüche, Beleidigungen und Drohungen: Wann man dafür die fristlose Kündigung erhält.
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 13 February 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Personalgespräch. Die Nerven liegen blank, es hat sich etwas angestaut, man lässt Dampf ab und... sagt Sachen, die einem später leidtun, Beleidigungen beispielsweise, oder eine Drohung, auch mit einem Suizid. Wann man dafür fristlos gekündigt werden kann, und: wie man sich verhalten sollte nach so einem Vorfall, sagt Anwalt Bredereck.
Droht man mit Mord und Totschlag oder mit einer Gewalttat, dann ist das grundsätzlich ein wirksamer Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht macht das deutlich in einer Entscheidung vom 29.06.2017, wo sich ein Arbeitnehmer in Rage redet und mit Suizid droht, seine Kündigung dadurch verhindern will. Deutschlands höchstes Arbeitsgericht urteilt: Auch die Drohung mit einer Selbsttötung kann die fristlose Kündigung rechtfertigen.