Zwischen Giersch und Gesetz
Verfasser: pr-gateway on Monday, 7 July 2025ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit Tipps für eine entspannte Gartensaison
Wenn die Temperaturen steigen und der Garten ruft, beginnt für viele die schönste Zeit des Jahres. Doch nicht selten endet der grüne Frieden im Rosenkrieg mit dem Nachbarn oder im Zwist mit dem Kleingartenverein. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, welche Rechte und Pflichten im Garten gelten und wie man Ärger mit Nachbarn und Gesetz vermeiden kann.
Kleingärten sind vor allem im innerstädtischen Bereich heiß begehrt. Doch Kleingartenvereine sind auch berüchtigt für ihr Regelwerk. Was müssen frisch gebackene Laubenpieper wissen?
Tobias Klingelhöfer: Wer einen Kleingarten pachtet, unterschreibt meist auch gleich einen ganzen Katalog an Vorschriften. Und das ist rechtlich vollkommen in Ordnung. Die Grundlage ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), das vorgibt, dass ein Kleingarten der "nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung" dient. Mit anderen Worten: Hier soll gegärtnert werden, nicht einfach nur entspannt.