Schimmel in der Wohnung entdeckt - was tun als Mieter?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 26 October 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Eigene Verursachungsbeiträge vermeiden
Zunächst sollte man als Mieter möglichst alles dafür tun, dass man selbst keine Verursachungsbeiträge zur Entstehung des Schimmels leistet. Dazu gehört insbesondere, dass man ordentlich lüftet und heizt. Das muss man später auch beweisen können. Kann man das nicht und stellt sich der Vermieter auf den Standpunkt, dass der Mieter für den Schimmel verantwortlich ist, schuldet man als Mieter unter Umständen selbst Schadensersatz und kann ggf. seine eigenen Rechte bzw. Ansprüche auf Mietminderung, Instandsetzung und Schadensersatz nicht mehr geltend machen.
Ordentliches Lüften
Was unter ordentlichem Lüften zu verstehen ist, beurteilen die Gerichte teilweise sehr unterschiedlich. Auf der sicheren Seite dürfte sein, wer viermal täglich für mindestens fünf Minuten alle Fenster der Wohnung vollständig öffnet und so für Durchzug sorgt.
Ordentliches Heizen