Steuernachforderungen: BFH zweifelt an Verfassungsmäßigkeit der Nachforderungszinsen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 17 May 2018Steuernachforderungen: BFH zweifelt an Verfassungsmäßigkeit der Nachforderungszinsen
Für Steuernachzahlungen werden Zinsen in Höhe von 6 Prozent fällig. Der Bundesfinanzhof hat mit aktuellem Beschluss die Verfassungsmäßigkeit der Nachforderungszinsen in dieser Höhe in Frage gestellt.
Für Steuererstattungen oder Nachforderungen gilt derzeit ein Zinssatz von sechs Prozent jährlich oder 0,5 Prozent im Monat. Kommt es nach einer Betriebsprüfung zu Steuernachforderungen können alleine die Zinsforderungen zu einer hohen finanziellen Belastung führen, zumal der Zinssatz auch in der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht an die tatsächlichen Rahmenbedingungen angepasst wurde. Der Bundesfinanzhof hat daher die Verfassungsmäßigkeit dieses hohen Zinssatzes in Frage gestellt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.