ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 23 May 2018Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Vorsicht, Rutschgefahr! +++
Wer auf einer regennassen, aus Riffelblech angefertigten Aluminiumrampe zu einem Festzelt ausrutscht und stürzt, kann laut ARAG für eine hierdurch erlittene Verletzung allein verantwortlich sein, sodass ein Schadenersatzanspruch gegen den Festzeltbetreiber ausscheidet (OLG Hamm, Az.: 9 U 149/17).
+++ Keine "Praxisklinik" +++
Eine auf ambulante Behandlungen ausgerichtete Zahnarztpraxis, die ihren Patienten keine Möglichkeit zu einer auch nur vorübergehenden stationären Aufnahme anbietet, darf laut ARAG nicht als "Praxisklinik" beworben werden (OLG Hamm, Az.: 4 U 161/17).
+++ Keine Vollstreckung von 0,03 EUR +++
Ein Rechtsschutzsuchender darf laut ARAG das Gericht nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen. Unter Hinweis hierauf hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße einen Vollstreckungsantrag über eine Forderung von 0,03 Euro abgelehnt (Beschluss vom 26.04.2018, Az.: N 200/18.NW).
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