Kündigungen bei Güdel in Nördlingen: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht
Verfasser: pr-gateway on Monday, 26 March 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Wann darf mir der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen? Gibt es eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen? Hat der Arbeitgeber die Sozialauswahl korrekt durchgeführt? Es sind Fragen wie diese, die man sich nach einer betriebsbedingten Kündigung stellt. Wie aktuell beim Schweizer Industrieunternehmen Güdel, das kürzlich mehreren Nördlinger Mitarbeitern gekündigt hat (Augsburger Allgemeine, online am 23.03.2018). Rat für betroffene Mitarbeiter hat Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.
Knapp 30 Mitarbeiter haben dem Bericht zufolge die Kündigung erhalten, allem Anschein nach betriebsbedingt. Als Arbeitsrechtler rate ich zu folgender Vorgehensweise:
1. Fragen Sie einen Experten für Kündigungsschutzrecht nach den Aussichten einer Kündigungsschutzklage. Finden Sie heraus, ob Sie sich auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückklagen können und wie hoch Ihre Abfindung gegebenenfalls sein kann.