GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 18 April 2018GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen. Bei Insolvenzverschleppung kann der Geschäftsführer persönlich haftbar sein.
Für Geschäftsführer oder andere leitende Organe ist es häufig schwer zu akzeptieren, dass das Unternehmen vor der Insolvenz steht. Verständlicherweise werden oftmals noch alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Insolvenz abzuwenden. Geschäftsführer sollten die Anzeichen einer drohenden Insolvenz aber in keinem Fall ignorieren. Denn es gehört zu ihren Pflichten, den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Ansonsten kann der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung persönlich in der Haftung stehen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Geschäftsführer in solchen Fällen oft nicht im Klaren darüber sind, wann der Insolvenzantrag gestellt werden muss und welche Zahlungen überhaupt noch geleistet werden dürfen.