BFH zur Umsatzsteuer bei Tauschumsätzen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 2 August 2018BFH zur Umsatzsteuer bei Tauschumsätzen
Die Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen ist der Wert, den der Empfänger für die Leistung aufwendet. Verluste aus Folgeverkäufen führen demnach zu keiner Minderung der Bemessungsgrundlage.
Beim Verkauf einen neuen Fahrzeugs kommt es häufig vor, dass der Händler einen Gebrauchtwagen in Zahlung nimmt. Das Entgelt des Händlers setzt sich dann aus der Zuzahlung des Käufers für den Neuwagen und dem gemeinen Wert des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs (Bruttowert einschl. Umsatzsteuer) zusammen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Die Bemessungsgrundlage für die Tauschumsätze ändert sich nicht, wenn sich aus den Folgeverkäufen Verluste ergeben. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 25. April 2018 entschieden (Az.: XI R 21/16).
