Neuerungen für Lieferungen aus Drittländern mit Holzverpackungen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 5 October 2018
Berlin, 27. September 2018 - Ab 1.10.2018 ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137 betreffend der "Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und zu ergreifende Maßnahmen bei Holzverpackungsmaterial" für den Transport von Waren mit Ursprung in bestimmten Drittländern in Kraft. Hintergrund ist der Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse. Aufgrund dieses Beschlusses müssen Lieferungen aus China (inkl. Taiwan) und Weißrussland, die unter einer Zolltarifnummer aus Anhang I des Beschlusses und mit einer Verpackung aus Holz (z.B. Palette, Holzkiste, Trommeln) in die EU importiert werden, vorab der Pflanzenschutzkontrolle gemeldet werden. Damit Lieferungen nicht "im Zoll hängenbleiben", hat der FBDi im Competence Team Umwelt und Compliance eine Leitlinie erarbeitet.