FG Düsseldorf: Keine Befreiung von der Erbschaftssteuer für angrenzendes Gartengrundstück
Verfasser: pr-gateway on Friday, 8 June 2018FG Düsseldorf: Keine Befreiung von der Erbschaftssteuer für angrenzendes Gartengrundstück
Die Befreiung von der Erbschaftssteuer für ein Familienheim erstreckt sich nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 16. Mai 2018 entschieden.
Ein sog. Familienheim kann steuerfrei vererbt werden, wenn es vom Ehepartner oder Lebenspartner weitere zehn Jahre bewohnt wird. Wird die Immobilie während dieses Zehnjahresfrist nicht mehr selbst genutzt, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Ebenso gilt die Steuerbefreiung nicht für andere Grundstücke im Nachlass, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2018 muss auch für ein angrenzendes Gartengrundstück Erbschaftssteuer entrichtet werden (Az.: 4 K 1063/17 Erb).