US-Urteil zur Gesichtserkennungssoftware von Facebook auch für Deutschland relevant
Verfasser: pr-gateway on Monday, 12 August 2019
Presseinformation
Hamburg, 12.08.2019
Laut einem am Freitag veröffentlichen Urteil in den Vereinigten Staaten ist die automatische Gesichtserkennung von Facebook rechtswidrig. Facebook drohen hierdurch Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe. Auch in Deutschland kann die Verwendung der Technologie und ein Schadensersatzanspruch von Nutzern laut Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Niklas Hanitsch nicht ausgeschlossen werden.
Das Ende letzter Woche veröffentlichte Urteil aus Kalifornien (USA), bestätigt die Verletzung der Rechte betroffener Facebook-Nutzer. Die Betroffenen berufen sich auf das in Illinois geltende Biometrie-Gesetz, welches 2008 erlassen wurde. Demnach dürfen biometrische Daten nicht unerlaubt gespeichert oder missbraucht werden. Darauf basierend haben Facebook-Nutzer 2015 eine Sammelklage vor einem Bezirksgericht eingereicht. Facebook ist mit der Berufung hiergegen vorerst gescheitert.