Corona-Maske: Pflicht oder Kür?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 22 April 2020ARAG Experten informieren über die Bestimmungen zur Maskenpflicht (Stand 22.4.)
Alltagsmaske, Mund-Nasen-Schutz, Communitymasken - wie auch immer man die Bedeckung nennt: Sie kann den Träger nicht vor einer Covid-19-Infektion bewahren, aber sie schützt andere Menschen unter Umständen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Und obwohl die Bundesregierung es bislang bei der dringenden Empfehlung belässt, führen immer mehr Bundesländer zum Schutz vor Corona die Maskenpflicht in Geschäften, Bussen und Bahnen ein. Zudem haben bereits einige Kommunen unabhängig von Bund und Ländern einen Mundschutz vorgeschrieben. Welche Regelungen ab wann wo gelten, wissen die ARAG Experten.
Hier ist die Maske schon Pflicht
Bereits verpflichtend eingeführt ist der Mund-Nasen-Schutz in Sachsen. Unabhängig vom Land Thüringen sind auch schon der thüringische Landkreis Nordhausen und die Stadt Jena vorgeprescht und hatten einen Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben. Ebenso die baden-württembergischen Orte Sulz am Neckar und Kirchheim unter Teck, die noch vor dem Land Baden-Württemberg, was gestern folgte, einen Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Nahverkehr, in Taxen, Geschäften oder beim Arzt angeordnet hatten. Ist keine Maske vorhanden, genügen behelfsmäßig auch ein Schal oder ein einfaches Tuch.
Ab Donnerstag, 23. April
In Sachsen-Anhalt ist der Gesichtsschutz vorgeschrieben.