Marihuana, Haschisch, Koks, Heroin, LSD, Speed, usw - Strafbarkeit im Überblick
Verfasser: pr-gateway on Monday, 30 September 2019
Beim Umgang mit (illegalen) Drogen ist Vorsicht geboten. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt so gut wie jede Art von Umgang oder Kontakt mit Drogen wie Marihuana, Haschisch, Koks, Heroin, LSD, Speed usw. unter Strafe.
Hierzu zählen grundsätzlich unerlaubter Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr und Ausfuhr (Schmuggel), sonstige Veräußerung, Abgabe und jedes andere sich verschaffen.
Für jede dieser Handlungen sieht § 29 BtMG grundsätzlich Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor
Auf die Menge kommt es an!
Hinsichtlich der Strafbarkeit kommt es gang erheblich auf die Menge von Betäubungsmitteln an, die bei dem Beschuldigten gefunden werden.
Während bei einer Marihuana-Menge von nicht mehr als 7,5 Gamm, teilweise sogar 10 Gramm, die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen erstmals erwischte häufig einstellen, droht bei dem Besitz mehrerer Kilogramm von Marihuana oder Haschisch, schlimmer noch bei so genannter harten Drogen wie Kokain oder Heroin schnell eine mehrjährige Haftstrafe.