Fahrräder strahlen jetzt mit Kraftfahrzeugen um die Wette
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 1 October 2019
Vor zwei Jahren wurde § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) für Fahrradbeleuchtung geändert. Die Neuregelungen sollten dabei für mehr Klarheit sorgen und zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben mit dem neuesten Stand der Technik in Einklang bringen. Die wichtigste Änderung findet bislang jedoch kaum öffentliche Resonanz, wie der pressedienst-fahrrad aufzeigt.
(pd-f/tg) Tagfahrlicht, Bremslicht, Fernlicht, Abblendlicht oder gar Blinker - die Neufassung von § 67 der StVZO liefert einige interessante Aspekte zum Thema Fahrradbeleuchtung, die für Aufsehen sorgen. Vor lauter Begrifflichkeiten und deren unterschiedlichen Funktionen rückt die eigentlich wichtigste Änderung in den Hintergrund: Fahrradbeleuchtung ist bei der maximalen Beleuchtungsstärke mittlerweile bestimmten Kraftfahrzeugsklassen gleichgestellt.
Besser gesehen werden im Straßenverkehr