MTR Rechtsanwälte - Erfahrung mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten bei Geschäftsführern
Verfasser: pr-gateway on Monday, 7 October 2019MTR Rechtsanwälte - Erfahrung mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten bei Geschäftsführern
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote zwischen Gesellschaften und Geschäftsführern müssen ausgewogen sein, damit sie wirksam sind.
Die Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote dient dazu, die Interessen der Gesellschaft nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers zu schützen. Daher wird in der Regel vereinbart, dass der Geschäftsführer für einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ausscheiden nicht für ein konkurrierendes Unternehmen tätig wird. Im Gegenzug erhält er für seinen Verzicht eine Karenzentschädigung. Die Erfahrung zeigt, dass solche Wettbewerbsverbote ausgewogen sein müssen und den Geschäftsführer nicht zu stark in seiner Berufsfreiheit einschränken dürfen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/. Ansonsten kann die gesamte Vereinbarung unwirksam sein.