COVID-19: Mietzinsreduktion durch gewerbliche Mieter?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 20 April 2020Mietzinsminderungsrecht von Unternehmern denkbar
Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde durch die österreichische Regierung im Verordnungsweg der Kundenverkehr in weiten Teilen der Wirtschaft vorläufig untersagt. Diese Einschränkungen treffen vor allem Gastronomie und Tourismus hart, aber auch Dienstleister und Freiberufler. Viele der Betroffenen stellen sich die Frage, ob Sie weiterhin ihre Miete zahlen müssen, auch wenn Sie Ihr Geschäftslokal oder Büro überhaupt nicht nutzen können. Wir bieten anschließend einen Überblick über die Rechtslage.
1. Im Allgemeinen ist der Bestandgeber verpflichtet, das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Zustand zu übergeben und während der Dauer des Bestandverhältnisses auch zu erhalten. Ist das Bestandstück bei der Übergabe derart mangelhaft oder wird es während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, dass es zu dem bedungenen Gebrauch nicht mehr taugt, ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit.