ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 6 November 2019Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Facebook muss wortgleiche Hasskommentare suchen und löschen ++++
Ein Hosting-Anbieter wie Facebook darf gerichtlich verpflichtet werden, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wort- und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen. Dies hat nach Auskunft der ARAG der Europäische Gerichtshof entschieden. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne Facebook auch verpflichtet werden, solche Kommentare weltweit zu entfernen (Az.: C-18/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.