Neues Entlastungsbudget bringt mehr Flexibilität für Pflegebedürftige und Angehörige
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 1 July 2025
Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine bedeutende Neuerung in der Pflegeversicherung in Kraft: das sogenannte Entlastungsbudget. Es fasst die bisher getrennt geregelten Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget zusammen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können künftig jährlich bis zu 3.539 Euro flexibel für Entlastungsleistungen einsetzen - ein wichtiger Schritt hin zu mehr Wahlfreiheit und weniger bürokratischem Aufwand im Alltag pflegender Angehöriger.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege - was ist das?