Corona-Hilfspaket: Erleichterung für den Steuerzahler
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 5 May 2020ARAG Experten über die wichtigsten Corona-Regelungen bei der Steuer
Neue Abgabefristen für die Steuererklärung, erlassene Verspätungszuschläge, Steuerstundungen - so kulant wie in dieser Corona-Pandemie hat sich das Finanzamt selten gezeigt. Um von der Corona-Krise besonders betroffene Steuerzahler zu entlasten, haben die Finanzbehörden der Länder verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen. Daher raten ARAG Experten, beim Finanzamt nachzufragen, welche Lockerungen hier möglich sind.
Stundung von Steuerzahlungen
Wenn Steuerpflichtige ihrem Finanzamt plausibel erklären können, dass die Corona-Krise schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihre wirtschaftliche Situation hat, kann ein Antrag auf Steuerstundung bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Diese Erleichterung gilt für die Einkommens-, Körperschafts-, Kirchen- und Umsatzsteuer sowie den Solidaritätszuschlag und wird in der Regel zinsfrei gewährt. Auch eine Stundung der Kraftfahrzeugsteuer ist möglich. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Steuerschuld nicht erlassen wird, sondern später beglichen werden muss.