Wenn Karnevalsspäße zu Unfällen werden
Verfasser: pr-gateway on Monday, 10 February 2020Zeugen können Geschädigten helfen
Düsseldorf, im Februar 2020 - In den nächsten Wochen geht es wieder hoch her. Denn in den Karnevalshochburgen haben wieder die Jecken das Sagen. Bei aller Ausgelassenheit und Spaß an der Freud können jedoch Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt aber auch Komfortversicherungen, die trotzdem leisten. Wenn man ganz sicher gehen will, fragt man am besten vor dem Karnevalsumzug und -party seinen betreuenden Versicherungskaufmann.
"Auf den Festen der guten Laune - in Sälen, auf der Straße, in Kneipen - geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden", wie Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) betont. Allerdings muss man gute Nerven und Geduld haben, bis feststeht, welche Versicherung den Schaden - bis hin zu Verdienstausfall - zahlen soll.