Höhere Verpflegungsmehraufwendungen für Dienstreisende
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 February 2020
Der eine holt sich eine Wurstsemmel vom Metzger, der andere einen Burger von einer Fast-Food-Kette, wieder ein anderer bestellt sich genüsslich eine Pizza beim Italiener vor Ort und so mancher verweilt gerne in einem trendigen Restaurant und genießt eine außergewöhnliche Food-Kreation. Die Kosten für ein Mittag- oder Abendessen können stark variieren. Welche Vorliebe ein Mitarbeiter auf einer Dienstreise auch praktiziert, der Staat gewährt für Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflich bedingten Auswärtstätigkeiten nur eine Pauschale. Nachdem die Spesensätze sechs Jahre unverändert blieben, wurden die einzelnen Pauschbeträge in Abhängigkeit von der Abwesenheitsdauer zum 1. Januar 2020 jeweils um 16,67 Prozent bzw. zwei Euro angehoben.