ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 August 2020Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick
+++ Aus einem Risikogebiet direkt an den Arbeitsplatz? +++
Viele Arbeitnehmer hat es kalt erwischt: Im guten Glauben an wohlverdiente Ferien sind sie nach Spanien geflogen. Doch noch während des Urlaubs wurde für ganz Spanien - mit Ausnahme der Kanarischen Inseln -eine Reisewarnung vom Robert Koch-Institut ausgegeben. Damit verbunden eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise in Deutschland oder aber ein Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für die meisten Arbeitnehmer bedeutet die Reisewarnung einen verspäteten Start in den Arbeitsalltag. Denn bis das Covid-19-Testergebnis vorliegt, müssen Reiserückkehrer in häuslicher Isolation bleiben. Wer aber bezahlt das Gehalt für die Wartezeit zu Hause? Nach Auskunft der ARAG Experten muss der Chef das Gehalt in normaler Höhe weiterzahlen. Er hat aber einen Ersatzanspruch gegenüber dem Staat, da es sich bei den Quarantänemaßnahmen um eine behördliche Anordnung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes handelt.