Corona-Paket für Kurzarbeiter, Schulen und Gastronomie
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 23 April 2020ARAG Experten informieren über die neuen Corona-Hilfen der Großen Koalition
Die neuen Corona-Hilfen, die gestern Abend von der Großen Koalition beschlossen wurden, sollen vor allem Arbeitnehmer, Unternehmen und Gastronomiebetriebe schützen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind. Aber auch Schulen sollen beim digitalen Unterricht unterstützt werden.
Mehr Kurzarbeitergeld
Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben normalerweise einen Anspruch auf 60 Prozent des ausfallenden Nettogehaltes. Leben Kinder im Haushalt, ersetzt die Bundesagentur für Arbeit 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Am 13. April hatten laut Statista 725.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet (zum Vergleich: Im Dezember 2019 waren es 1.705 Unternehmen). Um hier die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern, hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD beim Kurzarbeitergeld nachgebessert. Nach dem gestern getroffenen Beschluss sollen nun Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde, ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent und bei Kindern im Haushalt 77 Prozent des Nettolohns erhalten. Ab dem siebten Monat gibt es dann 80 und 87 Prozent des Nettolohns. Vorgesehen ist diese Regelung bis Ende 2020.
Ab 1. Mai soll es Arbeitnehmern in Kurzarbeit zudem möglich sein, mehr Geld nebenbei hinzuzuverdienen, ohne Abzüge befürchten zu müssen.