OLG München: Goldener Farbton nicht als Benutzungsmarke geschützt
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 16 September 2020OLG München: Goldener Farbton nicht als Benutzungsmarke geschützt
Der goldene Farbton eines Schoko-Osterhasen ist nicht als Farbmarke geschützt. Der Produzent kann keine markenrechtlichen Ansprüche auf den Farbton geltend machen, entschied das OLG München.
In den Wochen vor Ostern füllen sich die Regale in den Supermärkten mit Schokohasen. Die Schokohasen eines Produzenten sind seit vielen Jahren in einer goldfarbenen Folie verpackt. Aus der langjährigen Verwendung dieses Farbtons ergeben sich jedoch keine markenrechtlichen Ansprüche. Das entschied das OLG München mit Urteil vom 30. Juli 2020 (Az.:29 U 6389/19), erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Der Produzent vertreibt seine Schoko-Osterhasen seit vielen Jahren in einer Verpackung aus diesem Goldton. Als ein Wettbewerber ebenfalls Schokohasen in goldener Verpackung auf den Markt brachte, klagte der erste Hersteller, weil er dadurch seine Markenrechte verletzt sah.