Das Haus Mohnblume steht für Geschäftsreisende offen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 29 April 2021Chancen für Geschäftsreisende aufgrund der besonderen Corona-Situation
Ob Monteur oder Vertriebsaußendienst, eine Übernachtung unterwegs oder in Kundennähe ist für Geschäftsreisende die Regel und nicht die Ausnahme. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie findet die geschäftliche Reisetätigkeit weiterhin statt.
Übernachtungen in Ferienhäusern zu geschäftlichen Zwecken gestattet
Wie die Landesregierung Baden-Württemberg mitgeteilt hat (https://www.tourismus-bw.de/informationen-zum-coronavirus), bleiben Übernachtungsangebote weiterhin nur "zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken" gestattet (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 CoronaVO).
Chancen nutzen, Ferienhaus testen