Soforthilfe bei Durchsuchung
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 31 August 2021
Gründe einer Durchsuchung
Durchsuchungen erfolgen in der Regel durch die Polizei oder den Zoll und gehen nicht selten auch mit Verhaftungen einher. Außer in speziellen Fällen der sogenannten "Gefahr im Verzug" muss einer Durchsuchung immer eine richterliche Anordnung - ein Durchsuchungsbeschluss - zugrunde liegen. Die Durchsuchung stellt nämlich einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG dar:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Ablauf einer Durchsuchung
Durchsuchungen werden überraschend durchgeführt. Der Beschuldigte, gegen den sich das Verfahren und die Durchsuchung richten, erhält hiervon und häufig auch von dem Verfahren insgesamt erst Kenntnis, wenn die Polizei mit dem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht und klingelt.