Frühlingsfrische für den Garten
Verfasser: pr-gateway on Monday, 21 March 2022ARAG Experten geben Tipps zum Saisonstart im Schrebergarten
März. Die Sonne lacht, die Temperaturen steigen. Saisonstart in der Kleingartenkolonie. Nun heißt es Schotten auf, Wasser marsch - und buddeln, was das Zeug hält. Doch Achtung, bei den ersten vorbereitenden Gartenarbeiten gibt es einige Regeln zu beachten. Vor allem frischgebackene Laubenpieper sollten einen Blick in die Kleingarten-Ordnung ihres Vereins werfen, bevor sie mit der Arbeit beginnen. Sonst droht Ungemach. Die ARAG Experten mit einem Überblick.
Der Kleingarten und die rechtlichen Aspekte
Wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Es bestimmt unter anderem, wann ein Garten überhaupt als Kleingarten gilt: Er muss in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen - also einer Kleingartenanlage - liegen und darf nur zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt werden. Zudem darf die Laube nicht größer als 24 Quadratmeter und nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.