Ist "Essen auf Rädern" steuerlich absetzbar?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 5 September 2023
Selbst kochen oder das Essen nach Hause liefern lassen? Nicht nur junge Menschen greifen häufig auf Pizza-Lieferdienste und Co. zurück. Viele Senioren müssen den Service "Essen auf Rädern" nutzen, wenn eine Selbstversorgung nicht mehr möglich ist. Das gelieferte Essen kommt dabei in der Regel teurer als selbst zubereitete Mahlzeiten. Denn es fallen nicht alleinig die Kosten für die Mahlzeit, sondern noch Personalkosten für die Köche und den Fahrdienst an. Aus diesem Grund ist es nachvollziehbar, wenn Rentner versuchen, diese Mehrkosten in ihrer Steuererklärung abzusetzen. Finanzgerichte fällten daher Urteile zum Absetzen als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung. Letzterer Fall wurde vom Finanzgericht Münster erst jüngst am 27. April 2023 abgelehnt und eine Revision nicht zugelassen.
Verpflegungskosten sind per se keine außergewöhnlichen Belastungen