Steueränderungsgesetz 2025: Neue Steuervorteile für Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden ab 2026
Verfasser: pr-gateway on Monday, 22 June 2026
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de/) in Essen und Velbert, informiert darüber, dass Beiträge an Gewerkschaften neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag als eigenständige Werbungskosten abgesetzt werden können und ab 2026 die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden und Mitgliedsbeiträgen deutlich erhöht wird.
Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 4. 12. 2025 vom Bundestag verabschiedet. Am 19. 12. 2025 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu und am 23. 12. 2025 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit hat es Gesetzeskraft erlangt.
Neu im letzten Moment hinzugekommen:
Die gesamten im Jahr gezahlten Gewerkschaftsbeiträge werden zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro vom Finanzamt berücksichtigt.