Unangemeldete Kassen-Nachschau: Diese Pflichten haben Unternehmer bei einer Prüfung durch das Finanzamt
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 10 June 2026
Essen - Die Kassen-Nachschau oder Kassenkontrolle erlaubt dem Finanzamt, Betriebe unangemeldet zu überprüfen. Sie ist in der Abgabenordnung (§ 146b der Abgabenordnung (AO) gesetzlich geregelt. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de/) in Essen und Velbert, erklärt, dass vor allem die Bargeldbranche betroffen ist und elektronische sowie offene Kassensysteme hinsichtlich ihrer Daten und Programmierung überprüft werden. Unternehmen müssen relevante Unterlagen und Auskünfte bereitstellen. Die Prüfer müssen sich ausweisen.
Die Prüfung erfolgt grundsätzlich ohne Voranmeldung und wird von ein bis zwei Prüfern durchgeführt. Die Prüfer müssen sich als Angehörige des Finanzamts ausweisen und dem Unternehmer ein Merkblatt zur Kassen-Nachschau aushändigen.
Ein wichtiger Hinweis: Die Prüferinnen und Prüfer verlangen von den Steuerpflichtigen keine Bargeldzahlungen!