Wirecard - Schadenersatzansprüche jetzt geltend machen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 September 2023Wirecard - Schadenersatzansprüche jetzt geltend machen
Ende 2023 können Schadenersatzansprüche der Aktionäre der insolventen Wirecard AG verjähren. Wer sich dem Musterverfahren gegen Wirecard anschließen möchte, muss sich bis Mitte September anmelden.
Der Wirecard-Skandal flog im Frühling 2020 auf. Es wurde bekannt, dass rund 1,9 Milliarden Euro verschwunden sind oder nur in den Büchern existiert haben. Anleger und Aktionäre des Konzerns haben einen enormen finanziellen Schaden erlitten. Schadenersatzansprüche sollten jetzt geltend gemacht werden, da aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist Ende 2023 die Verjährung der Ansprüche droht, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Kapitalmarktrecht hat.
Neben einer Einzelklage haben die geschädigten Wirecard-Aktionäre auch noch die Möglichkeit, sich der Musterklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Musterverfahren muss bis Mitte September 2023 erfolgen. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren wird die Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt.