Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler
Verfasser: pr-gateway on Friday, 12 June 2026Entbürokratisierung kann auch nach hinten losgehen
BVFI Pressemitteilung, 12.06.2026, 09.00 Uhr
Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler
Am 11.06.2026 um 22:19 Uhr hat der Bundestag in der 83. Sitzung die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler (§ 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV) abgeschafft. Die Begründung innerhalb des Gesetzesentwurfs betraf den Bürokratieabbau innerhalb der Gewerbeordnung (Drucksache 21/3740 vom 21.01.2026 in Verbindung mit Drucksache 21/6396 vom 10.06.2026) und den zusätzlichen Hinweis, dass Immobilienmakler ja selbstständig für ihre Qualifikation und Weiterbildung sorgen würden. Die abschließende Entscheidung des Bundesrates steht noch aus, dürfte allerdings nur eine Frage von Wochen sein.