Vor den Ferien in den Urlaub - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Verfasser: pr-gateway on Monday, 15 June 2026Zwischen Schnäppchenflug und Schulpflicht: Ist Urlaub vor den Ferien erlaubt? - Rechtliche Tipps für Eltern rund um Beurlaubung, unerlaubtes Fehlen und Kontrollen am Flughafen
Die Versuchung ist groß: Wer ein paar Tage vor dem offiziellen Start der Sommerferien in den Urlaub
fliegt, spart oft hunderte Euro bei Flügen und Hotels. Zudem entgeht man dem schlimmsten Stau auf den Autobahnen. Einfach früher loszufahren, ist in Deutschland aber nicht erlaubt. Die ERGO Rechtsschutzexpertin Sabine Brandl erklärt, welche Regeln für Eltern und schulpflichtige
Kinder gelten.
Die Schulpflicht: Keine Ausnahme für die Urlaubsplanung
Die Schulpflicht ist in Deutschland gesetzlich verankert und gilt in allen Bundesländern. Sie verpflichtet Kinder und Jugendliche zum Schulbesuch und die Eltern dazu, den regelmäßigen Besuch sicherzustellen. Die Einzelheiten regeln die Schulgesetze der Bundesländer. „Allen gemeinsam
ist jedoch, dass die Schulpflicht auch an den Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien gilt“, so Sabine Brandl.
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