Mit Sonderkündigungsrecht zu günstigem Kfz-Versicherer wechseln
Verfasser: pr-gateway on Friday, 17 November 2023
-Nicht aus Versehen auf Sonderkündigungsrecht verzichten
-Wie funktioniert Wechsel nach dem 30. November?
-Mit Telematik zusätzlich sparen
Coburg, 16.11.2023
Seit zwei Jahren gehört Inflation wieder zum Alltag. Sparen rückt immer stärker in den Fokus. Genau der richtige Moment, um seine Kfz-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen. Oft laufen die Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer kündigen will, muss also dafür sorgen, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingeht. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert, hat man ab Zugang dieser Mitteilung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht - auch über den Stichtag 30. November hinaus. Darauf müssen die Kfz-Versicherer hinweisen.