Schimmelpilz: Saison startet mit Beginn der Heizperiode - Hinweise für Mieter
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 6 October 2015Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Mit dem Herbstbeginn startet auch dieses Jahr wieder die Heizsaison und damit die Saison des Schimmelpilzes. Im Sommer gibt es auch für anfällige Wohnungen wenige Probleme mit Schimmelpilz, da es an der erforderlichen Feuchtigkeit zur Entwicklung des Pilzes fehlt. Zudem lüften Mieter im Sommer auch öfter als im Herbst. Kommt der Herbst dann aber wieder, kann man sich auch darauf verlassen, dass die Schimmelpilzproblematik wieder akut wird.
Im Hinblick auf die Ansprüche wegen Schimmelpilzes in der Wohnung kommen für Mieter verschiedene Optionen in Betracht. Voraussetzung dafür ist jedoch eine vertragsgerechte Nutzung der Wohnung sowie hinreichendes Heizen und Lüften in der Wohnung. Zunächst sollte der Vermieter immer in Kenntnis gesetzt und zu Beseitigung der Ursachen des Schimmelpilzes aufgefordert werden. Dies sollte am besten schriftlich geschehen und der Zugang des Schreibens beim Vermieter muss nachgewiesen werden können.
Kommt der Vermieter der Instandsetzungsverpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, haben Mieter grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
Mietminderung gemäß § 536 BGB: