Werkvertrag und Dienstvertrag - zwei unterschiedliche Vertragsarten
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 October 2015
Werkverträge und Dienstverträge sind unterschiedliche Vertragstypen, die das BGB regelt. Bei einem Arbeitsverhältnis ist es sowohl für den Auftraggeber als auch den Arbeitnehmer wichtig, vorab festzulegen, wie die vereinbarte Arbeitsleistung vertraglich eingeordnet wird.
Kennzeichnend für einen Werkvertrag ist die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Auftragnehmers. Das heißt, er befindet sich nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Wenn beispielsweise die Herstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung als Fremdleistung an einen Freiberufler vergeben werden soll, ist ein Werkvertrag sinnvoll. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung des vereinbarten Werkes, die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsergebnis und erfolgt als Stücklohn oder Pauschalhonorar. Im Gegensatz dazu findet ein Dienstvertrag Anwendung, wenn die Beschäftigung regelmäßig, ohne Bindung an ein bestimmtes Projekt stattfindet.